Hundeplan

Hundort.pro

Nutzungsbedingungen von hundeplan.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Hundort.pro

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Hundort.pro, vertreten durch Marta Rutkowska, Gießener Str. 23, 35075 Gladenbach (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Teilnehmer bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme an Trainings, Seminaren und weiteren Veranstaltungen, als auch der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Gassi-Services.

 

2. Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist:

Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Teilnehmer:

Der Impfausweis ist bei allen Veranstaltungen der Hundeschule mitzuführen und muss auf Aufforderung vorgezeigt werden. Bei Zweifel an der Richtigkeit der Daten ist der Betrieb berechtigt weitere Nachweise, wie Ausweisdokumente des Eigentümers anzufordern.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann das Training oder die Dienstleistung durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz (empfohlen vor allem bei dem Gassi-Service) erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb (nur bei Abo-Verträgen).

Ein Gruppentraining, als auch ein Einzeltraining dauern jeweils 50 Minuten.

Der Betrieb weist darauf hin, dass ein Erfolg des Trainings nicht garantiert werden kann - dieser hängt von vielen Faktoren ab, auf die der Betrieb keinen Einfluss hat, z.B.:

Während der Trainingseinheiten vermittelt der Betrieb anerkanntes Wissen und bewährte Methoden in Form von einfachen Übungen. Es können auch weitere Anweisungen erfolgen, die dem Trainingserfolg dienen, wie z.B. bei einem Essen klauenden Hund: alles, was der Hund als essbar ansieht soll so verstaut werden, dass er sich keinen Zugang verschaffen kann.

 

Bei Erwerb jeglicher digitalen Dienstleistungen (wie Gruppen- oder Einzeltraining Online, Einzeltraining Pro mit Zugang zu Übungsvideos oder individueller Zusammenfassung, Einzeltraining mit allgemeinen Info-PDF‘s) ist der Kunde dafür verantwortlich sowohl ein passendes Endgerät mit entsprechender Software zur Verfügung zu haben, als auch eine ausreichende Internet-Verbindung.

 

3. Risiko und Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Arbeit mit Hunden birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Teilnehmer, Dritte oder deren Hunden entstehen, übernimmt der Betrieb keine Haftung.

Bei Veranstaltungen mit Hunden haftet der Hundehalter bzw. der Teilnehmer, welcher den Hund zur Veranstaltung mitgebracht hat, für alle Schäden, die an seinem Hund oder durch seinen Hund entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Anweisung des Trainers handelt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich den Trainer zu informieren, falls er nicht der rechtmäßige Eigentümer des zur Veranstaltung mitgebrachten Hundes ist.

Der Betrieb übernimmt keine Haftung für die Inhalte der externen Links, die auf seiner Webseite veröffentlicht sind.

b. Teilnahmebedingungen

Die bei Veranstaltungen teilnehmenden Hunde müssen über eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen (ein Nachweis kann jederzeit angefordert werden). Zusätzlich muss der Hund zum Zeitpunkt der Veranstaltung frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein, sowie einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut, Hepatitis, Staupe, Leptospirose und Parvovirose besitzen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Betrieb rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung auffällige Verhaltensweisen oder besondere Eigenschaften des Hundes, wie z.B. extreme Ängstlichkeit oder Aggressivität gegenüber anderen Hunden oder Menschen, eine bestehende Läufigkeit, eine besondere Empfindlichkeit auf gewisse Reize mitzuteilen. Der Trainer ist dadurch berechtigt, den Hund ggf. von der Veranstaltung auszuschließen.

Um Gefahren und mögliche Schäden zu vermeiden, ist der Anweisung des Trainers unbedingt unverzüglich Folge zu leisten.

Die Verwendung von Stachel-/Ketten-/Würge-/ Elektroschockhalsbändern oder anderen tierschutzwidrigen Hilfsmitteln ist strengstens untersagt.

c.  Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten und die Tiereigentümer werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

d.  Haftung während der Inanspruchnahme der Dienstleistung des Gassi-Services

Unsere Dienstleister handeln nach dem besten Wissen und Gewissen. Der Hundehalter ist verpflichtet den Hund in ein geeignetes Halsband bzw. Brustgeschirr auszustatten. Eine Schleppleine mit entsprechender Stärke wird vom Betrieb gestellt und verbleibt in Besitz des Betriebs. Die Zuverlässigkeit und Verfassung der Schleppleinen werden täglich vom Betrieb überprüft und bei Zweifel ausgetauscht.

Der Kunde verpflichtet sich den eigenen Hund in ein passendes, Ausbruch-sicheres und belastbares Halsband oder Geschirr auszustatten und haftet für dessen Zuverlässigkeit. Bei einem Halsband beträgt die geeignete Schleppleinenlänge maximal 5 Meter, bei einem Geschirr kann sie bis zu 15 Metern betragen.

Bei der Durchführung der Spaziergänge haftet der Hundeeigentümer für alle Schäden, die an seinem Hund oder durch seinen Hund entstehen, es sei denn, es kann eine grobe Fahrlässigkeit des Betriebes durch den Hundeeigentümer nachgewiesen werden.

Als grobe Fahrlässigkeit gilt nicht:

 

e. Vorgehensweise im Notfall während der Inanspruchnahme der Dienstleistung des Gassi-Services

Im Notfall, also z.B. bei Verletzung, dem Verdacht einer Giftköderaufnahme wird von dem Ausführer Erste-Hilfe geleistet und der Eigentümer oder die von ihm angegebene Kontaktperson unverzüglich telefonisch kontaktiert.

Der Spaziergang wird sofort abgebrochen und der Ausführer kehrt mit dem Tier zum Ausgangsort (meistens Wohnort des Tieres) zurück. Sollte der Eigentümer/Kontaktperson nicht innerhalb dieser Zeit oder innerhalb von 15 Minuten kontaktiert werden können, behält sich der Betrieb vor das Tier zu einem Tierarzt der Wahl zu transportieren.

Sollte der Eigentümer oder eine Kontaktperson erreicht werden können, entscheidet er/sie, ob das Tier zu einem Tierarzt transportiert werden soll.

In allen Fällen trägt der Eigentümer die entstandenen Tierarzt-, Transport- und die eventuellen mit dem Transport verbundenen Reinigungskosten des Fahrzeugs bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder Kontamination mit Urin, Kot, Blut oder anderen Körperflüssigkeiten.

Ein Anspruch auf einen Transport durch den Dienstleister besteht nicht, der Transport durch den Dienstleister ist als Notlösung anzusehen und wird nicht grundsätzlich durch den Vertrag zugesichert bzw. nur nach Möglichkeit durchgeführt.

 

4. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Das Abo ist vom Teilnehmer jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliges Training erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.

Seminare, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden, es sei denn die Veranstaltungsinformationen auf unserer Webseite geben ein anderes Zahlungsmodel vor.

 

5. Trainingsausfall

Fällt ein Training aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Trainings, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Trainings wird nicht gewährt.

Fällt ein Training aus Gründen aus, die im Risikobereich des Teilnehmers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Trainings nicht gewährt.

 

6. Buchung und Absage

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einem individuellen Training rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Abos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird das Training normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder Ähnlichem sind möglich.

 

7. Vertragslaufzeit und Kündigung eines Abos

Ein Abovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen. Entscheidend ist der Eingang des Schreibens beim Betrieb (Gießener Str. 23, 35075 Gladenbach).

 

8.  Buchung und Absage von einer Kursteilnahme

Die Bezahlung der Kurse, Seminare und weiteren Veranstaltungen erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist 4 Wochen vor Kursbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.

Stornierungen bis 4 Wochen vor Kursbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Kursbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Hundeplan als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.

 

9. Urheberrecht bei Unterlagen und sonstigen Inhalten

Alle Unterlagen, digitale Inhalte, Videos und Broschüren die im Rahmen von Veranstaltungen an die Teilnehmer ausgehändigt werden oder im Online-Shop erworben werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Die Unterlagen und sonstige Inhalte dürfen demnach weder in irgendeiner Form vervielfältigt, noch verbreitet oder veröffentlicht werden.

10. Ausrüstung

Der Kunde ist dafür verantwortlich die persönliche Ausrüstung für sich selbst, als auch seinen Hund zu erwerben, zu pflegen und bei Veranstaltungen mitzuführen.

 

Auf der Webseite des Betriebes ( https://www.hundort.pro ) findet der Kunde vom Betrieb und Trainern geprüfte und empfohlene Ausrüstung. Die Empfehlungen beinhalten Affiliate-Links – das bedeutet, dass der Kunde nach dem Klicken auf eine externe Webseite weitergeleitet wird und dort das Produkt erwerben kann. Dabei werden dem Betrieb Centbeträge vom Verkäufer gezahlt, ohne dass der Kunde Mehrkosten hat.

 

11. Als Grundausrüstung gilt grundsätzlich:

a. Ein Leckerliebeutel mit passendem Fassungsvolumen und einem Aufbau, der das willkürliche Verlieren der Leckerlies verhindert;

b. Mindestens 2 Arten von Leckerlies, die von dem Kundenhund vertragen und gemocht werden,

c.  Ein robustes Spielzeug zum Zergeln, dessen Beschaffenheit dem Gewicht des Hundes angepasst ist.

d. Eine 3-Meter-Leine, deren Beschaffenheit dem Gewicht des Hundes angepasst ist,

e. Eine 10-Meter-Leine, deren Beschaffenheit dem Gewicht des Hundes angepasst ist,

f. Ein Halsband, dabei ist darauf zu achten, dass:

i.     Es breit genug ist (bei Hunden ab ca, 20kg mind. 2,5cm),

ii.      der Umfang an den Hals des Hundes angepasst ist (am oberen Teil der Halses, unterhalb des Kiefers) – das Halsband muss so aufgebaut und vom Eigentümer eingestellt werden, dass der Hund sein Kopf nicht aus dem Halsband ziehen kann, es aber gleichzeitig den Hund nicht beim Atmen oder Schlucken behindert (Daumenregel: zwischen Hals und Halsband müssen mind. 2 Finger reingeschoben werden können),

iii.      es über einen robusten Befestigungsring verfügt, an den die Leine angebracht werden kann,

iv.      der Eigentümer das Halsband selbstständig regelmäßig auf Beschädigungen und Zuverlässigkeit kontrolliert und bei Bedarf repariert oder austauscht.

g.  Ersatzweise zum Halsband, kann ein Geschirr verwendet werden, dabei ist darauf zu achten, dass:

i.     Es dem Hundekörper angepasst ist – es darf zu keiner Zeit eine Bewegungseinschränkung oder Bewegungsmusterveränderung verursachen, Schmerzen oder andere Komforteinschränkung auslösen,

ii.      Geeignet sind grundsätzlich: Führgeschirre, Sicherheitsgeschirre,

iii.      Ungeeignet sind grundsätzlich: Softgeschirre, Step-In-Geschirre, Norwegergeschirre, Sattelgeschirre – sollte der Hund darin ausgestatten werden, darf der Dienstleister zum Wohle des Hundes:

1. den Spaziergang außerhalb des Grundstücks des Kunden verweigern,

2. dem Hund solch ein Geschirr ausziehen,

3. bei Nicht-Vorhanden-Sein einer vom Kunden gestellten, geeigneten Ausrüstung (Halsband oder Geschirr) den Hund auf dem Grundstück des Kunden nach Ermessen des Dienstleisters sich bewegen lassen, Urin und Kot absetzen lassen und ihn nach Möglichkeit artgerecht beschäftigen,

4. die Dienstleistung normal, als erfüllt abrechnen.

 

12. Durchführung des Spaziergangs:

a. Der Kundenhund bleibt ab dem Verlassen des Grundstücks des Eigentümers angeleint (die Länge der Leine variiert zwischen 1 und 15m, der Hauptteil des Spaziergangs findet an der „locker hinterherschleifenden“ Schleppleine statt, die Leine wird gekürzt, wenn es die Situation erdordert, wie z.B. bei Hundebegegnungen, Wildbegegnungen, Notfällen, Verletzungen, rutschigen Untergründen, innerhalb der Stadt oder wenn es die emotionale Lage des Hundes eine Hilfe bei der Stabilisierung/Beruhigung erfordert).

b. Der Dienstleister wählt die Strecken der jeweiligen Spaziergänge selbstständig aus. Die Kriterien sind:

i.     Möglichst nicht im bebauten Gebiet,

ii.     Der Hund soll sich frei (an der Schleppleine) bewegen können, sein Tempo selbst regulieren können, schnuppern und erkunden können.

c. Der Dienstleister verpflichtet sich den Hund genau zu beobachten, kann jedoch nicht garantieren, dass der Hund nichts draußen aufnimmt und übernimmt dafür keine Haftung. Sollte dies der Fall sein, unterbricht bzw. verhindert der Dienstleister das weitere Fressen des Hundes, inspiziert die Stelle, um das Gefressene nach Möglichkeit zu identifizieren und:

i.     Bei Tierkot wird der Eigentümer spätestens nach dem Spaziergang auf dem üblichen Kommunikationsweg darüber informiert,

ii.     Bei anderen/nicht identifizierbaren/verdächtigen Gegenständen (siehe Punkt 3e) wird der Eigentümer sofort telefonisch kontaktiert und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Sollte ein Notfallbesuch beim Tierarzt gewünscht sein, um z.B. ein Erbrechen auszulösen und der Tiereigentümer ist nicht Zuhause, kann das Tier vom Dienstleister zum Tierarzt gebracht werden. Hierbei verpflichtet sich der Eigentümer die anfallenden Behandlungs- und Fahrtkosten (0,3 €/km zu übernehmen, als auch den zusätzlichen Zeitaufwand von 15€/15Min zu übernehmen, dieser wird vom geplanten Ende der regelmäßigen Diensleistung bis zum tatsächlichen Ende der Betreuung) zu übernehmen, als auch die eventuellen mit dem Transport verbundenen Reinigungskosten des Fahrzeugs bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder Kontamination mit Urin, Kot, Blut oder anderen Körperflüssigkeiten.

iii.     Es ist grundsätzlich immer empfehlenswert mit dem Hund ein Anti-Giftköder-Training in unserer Hundeschule zu absolvieren.

 

Bei Fragen, Unstimmigkeiten oder individuellen Wünschen, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns, z.B. per E-Mail ( marta@hundort.pro oder eric@hundort.pro ). Jegliche Änderungen des Vertrags, Nebenverabreden oder Ähnliches sind nur in schriftlicher Form gültig.

mailto:marta@hundort.pro